Mit Beginn der Spielzeit 2000/2001 hat der Deutsche Tischtennis-Bund (DTTB) sein Zulassungsverfahren für Schlägerbeläge und Bälle abgeschafft. Die Zulassung der Schlägerbeläge und Bälle ist damit ausschließlich an die Zulassung des Internationalen Tischtennis-Verbandes (ITTF) geknüpft. Zur Übersicht der zugelassenen Materialien verweisen wir auf die entsprechenden Aufstellungen des Weltverbandes ITTF. Hier finden Sie die entsprechenden Listen für Beläge, Bälle, Tische, Netze und Böden https://equipments.ittf.com/#/equipments/racket_coverings
Hinweis: Wenn Sie in der Material-Tabelle auf das oben dargestellte Icon klicken, können Sie die Listen als pdf herunterladen.
Beläge
Derzeit veröffentlicht die ITTF vierteljährlich die zugelassenen Beläge auf ihrer Webseite. Neu zugelassene Beläge sind dabei sofort erlaubt.
"In" "Anti" "Out" "long" | long = lang: Kennzeichnet den Noppentyp |
"long" | Diese Noppenbezeichnung wird dann verwendet, wenn das Verhältnis zwischen Noppenlänge und -durchmesser einen Wert größer als 0,89 ergibt. |
Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht viermal im Jahr - im Januar, April, Juli und im Oktober - die sogenannte LARC (“List of Authorized Racket Coverings“), eine Liste zugelassener Beläge. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.
Durch die Teilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.
Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass im nationalen Spielbetrieb Beläge, die an einem beliebigen Tag der Saison (01.07. des Jahres bis 30.06. des Folgejahres) zugelassen waren, auch bis zum jeweiligen Ende der Spielzeit (30.06.) zugelassen bleiben.
Daher werden auf dieser Seite die vier Belaglisten mit Stichtag 01.07., 01.10., 01.01. und 01.04. veröffentlicht.
Hier können Sie Regeln, Satzung, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen sowie Beiträge und Gebühren des DTTB herunterladen.